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Vorstand

Der Vorstand ist juristisch die gesetzliche Vertretung der Genossenschaft im Außenverhältnis.

Die Vorstandsmitglieder vertreten in persona die Genossenschaft als Arbeitgeberin, als Trägereinrichtung von Schule, Hort, Kindergarten und Krippe. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat ernannt; eine direkte Wahl durch die Genossenschaftsmitglieder sieht die Satzung nicht vor.

Der Vorstand gibt über seine Arbeit jährlich auf der Genossenschaftsversammlung einen Rechenschaftsbericht; die Versammlung entlastet den Vorstand rückwirkend für das abgeschlossene Geschäftsjahr. Idealerweise sind im Gremium sowohl PädagogInnen als auch Eltern vertreten.

Aufgabe des Vorstandes ist es insbesondere, neben der Tagesarbeit, die langfristige Entwicklung der Genossenschaft zu sichern.

Der Vorstand beauftragt die Geschäftsführung, die Leitungen von Schule, Hort und KiTa, sowie andere Gremien, verantwortlich ihre Bereiche zu gestalten. Dazu kommuniziert der Vorstand regelmäßig mit den Leitungsgremien von Schule, Hort, Kindergarten und Krippe. Bei der Sicherstellung der verwaltungstechnischen Abläufe und der betriebswirtschaftlichen Planungen wird der Vorstand durch die Geschäftsführung unterstützt.